DPAM | EU-Regulierung zu SFDR 2.0
Ophelie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM
Ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch nicht das letzte Wort
- Rat-Vorschlag vom 24. Juni bietet erste Antworten zu SFDR 2.0
- Streitpunkte: 1.* Evtl. Ausschluss von Unternehmen, die Transformation benötigen -
2.Staatsanleihen bleiben weitgehend auf ESG-Basics-Kategorie beschränkt, nur begrenzte Nutzung in Transition-Kategorie möglich -
3.Evtl. Sonderregeln für professionelle Investoren: „Professional Opt-Out“
- Positive Entwicklung: Entfall PAI-Erklärung auf Unternehmensebene (sofort, ohne Übergangsregelung)
Investmentfonds.de - Am 24. Juni hat der EU-Rat seinen Vorschlag für die Reform der Nachhaltigkeits-Offenlegungsverordnung SFDR vorgelegt. Ab voraussichtlich September beginnen die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament. Sobald dieser Prozess startet, können keine neuen Ideen mehr eingebracht werden – es wird nur noch über die bereits vorliegenden Vorschläge verhandelt. Das Europäische Parlament hat seine endgültige Position dazu noch nicht festgelegt, was für zusätzliche Unsicherheit sorgt.
Drei Streitpunkte prägen die Debatte:
1. Wer darf sich „im Übergang“ nennen?
SFDR 2.0 soll Finanzprodukte künftig in drei Kategorien einteilen: nachhaltig, im Übergang ("Transition") und ESG-Basics. Strittig ist, welche Unternehmen sich für die Transition-Kategorie qualifizieren dürfen. Kommission und Parlament wollten strengere Ausschlusskriterien als ursprünglich geplant, wodurch viele Unternehmen aus besonders klimaschädlichen Branchen von vornherein ausgeschlossen worden wären. Der Rat lockert das nun etwas – Kritiker bemängeln aber, dass eine klare wissenschaftliche Begründung fehlt, warum bestimmte Branchen drin sind und andere nicht. Der Kernkonflikt: Ausgerechnet die Unternehmen, die am dringendsten eine Transformation brauchen, könnten von Förderprodukten ausgeschlossen bleiben.2. Staatsanleihen bleiben ein Problemfall
Für institutionelle Anleger sind Staatsanleihen eine der wichtigsten Anlageklassen – doch die neue Regulierung behandelt sie stiefmütterlich. Portfolios, die stark auf Staatsanleihen setzen, dürften künftig meist nur die niedrigste Kategorie ("ESG-Basics") erreichen. Selbst in der mittleren Kategorie wären nur EU-Staatsanleihen zugelassen, und das auch nur bis zu einem Anteil von 15 Prozent. Für die oberste Nachhaltigkeitskategorie kämen nur speziell zweckgebundene Anleihen infrage. Das macht es klassischen gemischten Portfolios praktisch unmöglich, als besonders nachhaltig eingestuft zu werden.3. Sonderregeln für Profi-Investoren?
Diskutiert wird auch ein "Professional Opt-out": Sollen Fonds, die ausschließlich institutionellen Investoren angeboten werden, von den neuen Klassifizierungspflichten ausgenommen werden? Der Rat ist dafür – begrenzt auf alternative Investmentfonds für Profianleger, mit der Begründung, dass diese ohnehin weniger Schutz benötigen als Privatanleger. Das Europäische Parlament lehnt das ab: Es fürchtet einen gespaltenen Markt und eine geschwächte Glaubwürdigkeit des gesamten Regelwerks.*** Hinweis Redaktion:
ESG, Decarbonisierung, Nachhaltigkeit - ETFs und Fonds im Vergleich
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Wie ist die Anlagestrategie der Experten aktuell?
Die INVEXTRA.COM AG hat bereits vor Monaten reagiert und die Investmaxx Stop&Go Depots ihrer Kunden in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. „Wir beobachten die Märkte aktuell von der Seitenlinie und warten eine mögliche Korrektur ab. Erst wenn sich eine nachhaltige Lösung im Nahostkonflikt abzeichnet, werden wir wieder selektiv in Aktienmärkte einsteigen“, betont Tittes.
Das Unternehmen setzt bei seiner Vermögensverwaltung auf eine Behavioural-Finance-Strategie, die irrationale Verhaltensmuster von Anlegern und politischen Entscheidungsträgern systematisch berücksichtigt und daraus entstehende Preisanomalien gezielt nutzt, , um rechtzeitig auszusteigen aus Aktienmärkten oder später zu günstigeren Kursen wieder einzusteigen. So konnten die Investmaxx Stop&Go Offenisve Depots seit 1996 ein besseres Rendite-Risikoverhältnis erzielen als der Dax.
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Gute Nachrichten für die Branche
Es gibt auch Erleichterungen. Die aufwendige PAI-Erklärung (Angaben zu den wichtigsten Nachteilswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) auf Unternehmensebene soll wegfallen – und das sofort mit Inkrafttreten der neuen Regeln, nicht erst nach der üblichen 24-monatigen Übergangsfrist. Auf Produktebene bleiben aber ausgewählte Kennzahlen weiterhin Pflicht; welche genau, ist noch offen. Auch individuelle Vermögensverwaltungsmandate sollen sofort von der neuen Verordnung ausgenommen werden.Erste spürbare Auswirkungen der neuen Regeln werden für etwa 2027 erwartet.
Einordnung für Anleger
Trotz aller regulatorischen Unsicherheit lautet die Botschaft an professionelle Investoren, nicht von ihrer Nachhaltigkeitsstrategie abzurücken. ESG-Themen wie Dekarbonisierung und Transitionsfinanzierung bleiben eng mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und strategischer Souveränität verknüpft – unabhängig davon, wie die Regulierung im Detail am Ende aussieht.Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.