12.07.2013
DGAP-HV: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2013 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft: Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2013 in Frankfurt mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.07.2013 / 15:22
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vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
ISIN DE 000 520 470 5
WKN 520 470
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie hiermit zu der am
Dienstag, dem 20. August 2013,
um 10:30 Uhr
in der Kongressetage (6. Etage)
des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Bockenheimer Anlage 15
60322 Frankfurt am Main
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnungspunkte:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und
Konzernabschlusses
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
4. Wahl des Abschlussprüfers
5. Entzug des Vertrauens durch die Hauptversammlung
gegenüber einem Mitglied des Vorstands
TAGESORDNUNG
1. Vorlage
- des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4 HGB,
- des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie
- des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2012
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am
Sitz der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft,
Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter
http://www.vwd.com/hv2013 zum Download bereit. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
a) den Mitgliedern des Vorstands Edmund J.
Keferstein und Albrecht Kiel für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen;
b) den Mitgliedern des Vorstands Spencer Bosse und
Dr. Andreas Dahmen für das Geschäftsjahr 2012 keine
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Stüttgen & Haeb AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
5. Entzug des Vertrauens durch die Hauptversammlung
gegenüber einem Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des
Vorstands Spencer Bosse durch Beschluss der Hauptversammlung
das Vertrauen zu entziehen.
I. Voraussetzungen für die Teilnahme und
Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b
BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis über nicht
in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der
Gesellschaft oder von einem Kreditinstitut gegen Einreichung
von Aktien ausgestellt werden. In jedem Fall hat sich der
Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
zu beziehen, somit auf den 30. Juli 2013 (0:00 Uhr) und muss
in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum 7. Tag vor der
Hauptversammlung, somit dem 13. August 2013 (24:00 Uhr), unter
folgender Adresse zugehen:
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstr. 35
73033 Göppingen
Fax. 07161 / 969317
E-Mail: bgross@martinbank.de
Für den nachgewiesenen Anteilsbesitz erhält der Aktionär oder
sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Zwecks Erfüllung der vorgenannten
Teilnahmevoraussetzungen werden die Aktionäre gebeten, sich
möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut
zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.
II. Stimmrechtsvertretung und Nachweis
Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen
erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch
Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (z. B. per
E-Mail). Der Nachweis der Bevollmächtigung muss am Tag der
Hauptversammlung vorgelegt oder der Gesellschaft an die unter
Ziffer I aufgeführte Adresse übermittelt werden.
Als Service bieten wir unseren Aktionären wieder an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diesen
Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bei Abstimmungen über
Beschlussvorschläge, zu denen keine ausdrücklichen Weisungen
erteilt wurden, werden sich die Stimmrechtsvertreter der
Stimme enthalten.
Nähere Einzelheiten zur Anmeldung, zur Vollmachtserteilung und
zum Nachweis der Bevollmächtigung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen sind auch im Internet unter
http://www.vwd.com/hv2013 einsehbar.
III. Angaben zu den Rechten der Aktionäre
1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§
126, 127 AktG
Anträge (einschl. Gegenanträge) und Wahlvorschläge zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte
Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Abteilung: Investor Relations
Tilsiter Straße 1
60487 Frankfurt am Main
Telefax: (069) 50701-114
E-Mail: hauptversammlung2013@vwd.com
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum 5. August 2013
(24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse eingegangen sind,
werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des
Antragstellers im Internet unter http://www.vwd.com/hv2013
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
2. Ergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
(Ergänzungsverlangen). Ergänzungsverlangen sind an die in
Ziffer 1. genannte Adresse zu richten und müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
somit bis zum 20. Juli 2013 (24:00 Uhr), zugehen.
3. Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gem. § 131
Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung können Aktionäre oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung der Tagesordnungspunkte erforderlich sind. Da der
Hauptversammlung auch der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die
Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Nähere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre (Ergänzungsverlangen,
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie dem Auskunftsrecht in der
Hauptversammlung) sind im Internet unter http://www.vwd.com/hv2013
einsehbar.
IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 124a S. 1 Nr. 4 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die
Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 25.754.577 mit
insgesamt 25.754.577 Stimmrechten. Von den 25.754.577 insgesamt
ausgegebenen Aktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 1.000 von der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft selbst gehalten
(eigene Aktien). Aus den eigenen Aktien stehen der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft keine Stimmrechte zu. Die Anzahl
der in der Hauptversammlung stimmberechtigten Aktien beträgt demnach
zum Zeitpunkt der Einberufung 25.753.577 Stück.
V. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a
AktG)
Die Inhalte der Einberufung, die Erläuterungen zu
Tagesordnungspunkten, zu denen kein Beschluss gefasst wird, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung sind im Internet unter http://www.vwd.com/hv2013
einsehbar.
Frankfurt am Main, im Juli 2013
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Tilsiter Straße 1
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 50701-316
Fax: +49 69 50701-114
E-Mail: hauptversammlung2013@vwd.com
Internet: http://www.vwd.com
ISIN: DE0005204705
WKN: 520470
Börsen: Auslandsbörse(n) Franfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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221041 12.07.2013
Quelle: news aktuell