ifo Standpunkt: Eine historische Entscheidung
Hans-Werner Sinn, Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft,
Präsident des ifo Instituts
In einem aktuellen "ifo Standpunkt" schreibt Hans-Werner Sinn:
Das deutsche Verfassungsgericht bereitet gegenwärtig die wohl
wichtigste Entscheidung seiner Geschichte vor, denn es wird zum
Staatsanleihenkauf-Programm (OMT) der Europäischen Zentralbank (EZB)
Stellung nehmen. Danach kann die EZB in unbegrenztem Umfang
Staatspapiere notleidender Länder aufkaufen, wenn diese Länder
sich den Regeln des Europäischen Rettungsmechanismus (ESM)
unterwerfen. Viele Beobachter vermuten, dass das Verfassungs-
gericht das OMT-Programm akzeptiert, weil es bereits den ESM
akzeptiert hat. Ich vermute genau das Gegenteil.
Der Grund liegt in der Parallelität zwischen dem OMT-Programm
der EZB und dem entsprechenden Programm des ESM, der sogenannten
Secondary Market Support Facility (SMSF). Beide Programme sehen
den Kauf von Staatspapieren auf dem Sekundärmarkt vor, werden
unter nahezu identischen Bedingungen durchgeführt - nämlich der
Unterwerfung des hilfesuchenden Staates unter die Regeln des ESM
- und bieten kostenlosen Versicherungsschutz für die Käufer von
Staatspapieren, wie er sich in Form von CDS-Versicherungen auch
am Markt erwerben ließe.
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.