19.12.2011
Fidelity: Sanfter Zwang in der betrieblichen Altersvorsorge
Köln, den 19.12.2011 (Investmentfonds.de) -
Um die Rentenlücke dauerhaft zu verkleinern, muss die betriebliche
Altersvorsorge (bAV) mittelfristig 25 bis 30 Prozent der Alterseinkünfte
ausmachen. Die Teilnehmer des ersten Kronberger Dialogs Zukunftsvorsorge
waren sich einig, dass bisherige gesetzliche Initiativen nicht ausreichen,
um die bAV von heute 4 Prozent entsprechend zu stärken. Als richtungs-
weisenden Ansatzpunkt haben sie eine automatische Entgeltumwandlung mit
Ausstiegsoption diskutiert.
"Mit einer freiwilligen Beteiligung der Arbeitnehmer fristet die bAV auch
zehn Jahre nach Einführung des Arbeitnehmerrechts auf Entgeltumwandlung ein
Nischendasein - und das obwohl die Rentenlücke gleichzeitig wächst. Nur
4 Prozent der gesamten Bezüge im Alter stammen aus der bAV. Deswegen ist
eine automatische Entgeltumwandlung mit Ausstiegsoption notwendig, zum Wohle
ihrer eigenen Absicherung", sagt Klaus Mössle, Geschäftsführer und Leiter
des institutionellen Geschäfts bei Fidelity Worldwide Investment in
Deutschland. Der Anbieter betrieblicher Vorsorgekonzepte hatte im Rahmen
des Kronberger Dialog Zukunftsvorsorge 16 Rentenexperten nach Kronberg
geladen, um Lösungen für die mangelnde bAV und die steigende Rentenlücke
zu diskutieren. Gekommen waren Arbeitgeber-, Gewerkschafts- und Pensions-
kassenvertreter, Professoren sowie Repräsentanten der Beraterbranche.
Sie waren sich einig, dass die bAV ein zunehmend wichtiges Instrument zur
Reduzierung der Rentenlücke und zur Mitarbeitergewinnung und -bindung ist,
ihre Stärkung aber nicht einseitig von den Arbeitgebern getragen werden wird.
Sie haben auch in wirtschaftlich stabilen Zeiten nur begrenzten Spielraum,
ihre freiwilligen Rentenzahlungen an Arbeitnehmer zu erhöhen. Bestehende
Systeme werden bereits seit Jahren mit dem Ziel umgestellt, die Risiken
der bAV für die Unternehmen kalkulierbar zu machen.
Diskutiert wurde daher eine breitere Umsetzung von Obligatorien mit
Ausstiegsmöglichkeit, bei denen ein gewisser Prozentsatz des Bruttogehalts
automatisch in die bAV eingezahlt wird. Arbeitnehmer können dabei die
Beitragshöhe bestimmen, die Umwandlung ihres Entgeltes in eine betriebliche
Altersvorsorge jederzeit aussetzen, wieder einsteigen und ihre Beiträge
erhöhen oder verringern.
Grundsätzlich sahen die Experten in solchen Obligatorien ein hocheffizientes
Instrument, um der wachsenden Rentenlücke zu begegnen. Der Rentenversicherungs-
bericht 2011 geht davon aus, dass das Sicherungsniveau vor Steuern aus der
gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2025 auf 46 Prozent fallen wird (2009: 52 Prozent).
Unter Einbezug der Riester-Rente könnte nur etwa 51 Prozent erreicht werden.
Vor dem Hintergrund einer nachgelagerten Besteuerung, also bei Rentenauszahlung,
wird dieses Niveau nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten.
Umgesetzt werden können Obligatorien in der bAV sowohl auf gesetzlicher,
tariflicher oder betrieblicher Ebene. Die entscheidende Rolle in der
Umsetzung haben die Experten den Sozialpartnern zugesprochen. Die Unternehmen
können das Obligatorium mit Widerspruchsmöglichkeit im Arbeitsvertrag verankern,
somit stimmen Arbeitnehmer bei Unterzeichnung ihres Vertrags zu. Erfahrungen
zeigen, dass eine solche Systematik die Beteiligungsquoten wesentlich erhöhen
kann. Neben der Umsetzung tragen die Arbeitgeber und die Arbeitnehmervertreter
auch die Kommunikationsverantwortung, um Arbeitnehmern die Funktionsweise und
die Vorteile der bAV zu verdeutlichen: Häufig zahlt der Arbeitgeber mit ein -
bis hin zur Verdoppelung des monatlich gesparten Beitrags. Dieser wird vom
Bruttoeinkommen abgezogen und erst bei der Auszahlung versteuert, was die
Steuerlast der Beschäftigten meist verringert. Zudem übernimmt der Arbeitgeber
in aller Regel die Kosten der Administration. Und schließlich sorgt der Umstand,
dass in der Regel eine Vielzahl von Beschäftigten eines Betriebs betreut wird,
für bessere Konditionen - sprich: höhere Renditen für den Einzelnen.
Vorrausetzung für die Motivation der Unternehmen sind Modelle, die unkal-
kulierbare Inflations- und Langlebigkeitsrisiken eliminieren und Kapitalan-
lagerisiken für die Unternehmen minimieren. Eine automatisierte Mitarbeiter-
administration über Online-Portale ist unerläßlich, um den administrativen
Aufwand für die Unternehmen gering zu halten und Mitarbeitern jederzeitige
Transparenz zu ermöglichen. Die Experten waren sich einig, dass eine gesetzliche
Verpflichtung nicht zielführend sei, weil das System damit zu einem zweiten
Sozialsystem mit entsprechender Regulierung werden würde. Gleichzeitig würde
die Motivation der Unternehmen unterbunden, sich mit besonders attraktiven
und flexiblen Modellen vom Wettbewerb im Kampf um die Mitarbeiter abzugrenzen,
wenn diese von allen angeboten werden müssten.
Die chemische Industrie ist ein gutes Beispiel dafür, welche Erfolge auf
tariflicher Ebene erzielt werden können: Seit 2008 haben Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertreter eine Durchdringungsquote von 60 Prozent in der
chemischen Industrie erreicht. Als weiteres Beispiel führt Fidelity selber
ab Januar 2012 einen neuen betrieblichen Vorsorgeplan für die über 300
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland ein. Dieser neuartige Plan
vereinigt aus Sicht von Fidelity die besten Elemente der für Mittelstand
und Großunternehmen bereits umgesetzten Vorsorgekonzepte und sieht u.a.
eine automatische Entgeltumwandlung von 4 bis 8 Prozent des Bruttogehalts
vor.
"Ganz ohne die Politik wird die Stärkung der bAV trotzdem nicht möglich
sein. Zahlreiche technische und rechtliche Probleme, verhindern nach wie
vor die flächendeckende Einführung der Entgeltumwandlung", sagt Mössle.
Die unzureichende Vererbbarkeit eingezahlter Entgeltbestandteile ist ein
Beispiel: Die angesparten Beträge aus der Entgeltumwandlung einer
alleinstehenden Mitarbeiterin verfallen im Falle ihres Todes, eine
Vererbung auf nicht im Haushalt lebende Verwandte ist derzeit nicht
möglich. Außerdem wurde Vereinfachungsbedarf bei Arbeits-, Aufsichts-
und Steuerrecht gefordert. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.fidelity.de/zukunftsvorsorge.
Über den Kronberger Dialog Zukunftsvorsorge:
Der Kronberger Dialog Zukunftsvorsorge, eine Initiative von Fidelity
Worldwide Investment, will die Diskussion um eine nachhaltige und effiziente
betriebliche Altersvorsorge anregen und den Austausch aller beteiligten
Personengruppen fördern. Der demografische Wandel sorgt für sinkende
gesetzliche Rentenleistungen und verstärkt die Notwendigkeit zusätzlich
für das Alter vorzusorgen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat
Fidelity anlässlich des 5-jährigen Jubiläums seines Geschäftsbereichs
"Betriebliche Altersversorgung" den Kronberger Dialog Zukunftsvorsorge
gegründet.
Quelle: Investmentfonds.de