19.01.2011
DSGV und BVR gegen Registrierungspflicht für Bankberater
Köln, den 19.01.2011 (Investmentfonds.de) - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband
(DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
unterstützen die Pläne, das Anlegervertrauen zu stärken und die Anlageberatung wirksam
zu kontrollieren. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Anbieter nach einheit-
lichen Maßstäben beaufsichtigt werden. Beide Verbände lehnen es nachdrücklich ab,
die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Das
sei praxisfern, wenig effizient und ohne erkennbaren Nutzen für die BaFin. Die
Bankberatung sei bereits jetzt hoch reguliert.
Gleichzeitig sehen die Verbände eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen
Anbietern. „Wir halten es nicht für gerechtfertigt, wenn jeder Berater eines
Kreditinstituts bei der BaFin kostenaufwendig registriert werden muss und möglichen
Sanktionen ausgesetzt wird, während dies für Versicherungs- und Finanzvermittler
nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen ist“, sagte Heinrich Haasis, Präsident
des DSGV. Die Registrierung aller Anlageberater gehe zudem weit über europäische
Vorgaben und über die Praxis in anderen kontinentaleuropäischen Ländern hinaus.
Auch in den jüngsten Vorschlägen der EU-Kommission zur Revision der Finanzmarkt-
richtlinie (MiFID) finden sich keine entsprechenden Überlegungen. Nach Ansicht
der Verbände wird ohne sachliche Rechtfertigung ein Sonderweg beschritten, der
deutsche Kreditinstitute gegenüber Finanzdienstleistern im In- und Ausland
benachteilige.
Als Alternative regen die beiden Verbände an, einen Vertriebsbeauftragten pro
Kreditinstitut bei der BaFin registrieren zu lassen, der verantwortlich für die
Ausgestaltung der Vertriebsvorgaben des jeweiligen Instituts ist. Uwe Fröhlich,
Präsident des BVR: „Wenn die Aufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
rund um die Kundenberatung intensiver kontrollieren wird, sollte dies zielgerichtet
über zentrale Personen in den Instituten vorgenommen werden. Dieser Ansatz stellt
eine dem Ziel des verbesserten Anlegerschutzes angemessene Maßnahme dar und
vermeidet einen regulatorischen Overkill.“
Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wird derzeit im Finanzausschuss
des Bundestages behandelt und soll Ende Januar 2011 im Parlament beschlossen werden.
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Anlageberater in Deutschland bei der
BaFin in einer Datenbank registriert werden und zudem Sanktionen, bis hin zu einem
befristeten Berufsverbot, ausgesetzt werden sollen.
Quelle: Investmentfonds.de