ifo Standpunkt: Neuer Pakt für Europa
Die griechische Krise ist eine bittere Lektion für die Länder Europas.
Will ein Land mit Importen den Lebensstandard verbessern, kann es selbst
mehr Güter produzieren und verkaufen, um sich das dafür nötige Geld zu
verdienen. Aber es kann auch Schuldscheine oder Vermögenswerte verkaufen.
Hat es eine eigene Währung, stößt der Versuch, Schuldscheine zu verkaufen,
freilich schnell an Grenzen, weil sich die Gläubiger verweigern. Viele
europäische Länder mussten deshalb in der Zeit vor dem Euro des Häufigeren
abwerten, um die Exporte und den Verkauf von Immobilien zu beleben. Es
waren zwar selten ganze Inseln, dafür aber ziemlich viele Ferienhäuser,
die Griechenland, Italien, Spanien und Portugal damals versilbern mussten.
Heute interpretieren manche dieser Staaten ihre Mitgliedschaft im Euro-
Währungsverbund als Recht, ihre Importe wieder verstärkt mit Schuldscheinen
statt mit realen Gütern zu bezahlen. Weder sind sie bereit, ihren
skeptischen Schuldnern höhere Zinsen zu bieten, noch wollen sie billiger
werden, um auf diese Weise den Verkauf von Immobilien und Gütern aus
laufender Produktion anzukurbeln. Sie verlangen von anderen EU-Staaten
Notfallkredite, die ihnen der Markt nicht mehr gewähren will. Klammheimlich
spekulieren manche darauf, später in den Genuss eines Schuldenerlasses zu
kommen. Anders ausgedrückt: Anstatt eine Gegenleistung für die bereits
importierten Handys, Flugzeuge und Autos zu erbringen, wollen sie einen
Teil dieser Güter letztendlich geschenkt bekommen.
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Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre lässt sich dieses Ansinnen nur mit einem neuen Stabilitätspakt durchkreuzen, der eiserne Schuldendisziplin erzwingt. Nötig sind modifizierte Schuldenregeln, saftige Strafen und vor allem neue Verfahrensregeln, die diese Strafen automatisieren und dem politischen Einfluss entziehen. Konkret sollte Folgendes geschehen: 1. Die erlaubte Obergrenze für die Defizitquote (Budgetdefizit in Relation zum Bruttoinlandsprodukt) sollte in inverser Beziehung zur Schuldenquote (Gesamtschuldenstand in Relation zum BIP) stehen, um frühzeitig Anreize zur Schuldendisziplin zu setzen. So könnte man festlegen, dass die maximal zulässige Defizitquote für je zehn Prozentpunkte, um die die Schuldenquote von der Maastricht-Grenze von 60 Prozent abweicht, um einen Prozentpunkt von der Drei-Prozent-Grenze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes abweicht. Deutschland, das am Jahresende 2009 eine Schuldenquote von 73 Prozent aufwies, müsste dann beim Defizit unter 1,7 Prozent bleiben. Dänemark mit seiner Schuldenquote von 34 Prozent wären bis zu 5,6 Prozent erlaubt. Ungeachtet dessen sollten alle Länder verpflichtet bleiben, die Schuldenquote generell unter 60 Prozent zu halten. 2. Je nachdem, wie stark einzelne Staaten die Schuldenregeln verletzen, sollte eine progressiv gestaffelte EU-Steuer auf den jeweiligen nationalen Schuldenbestand verhängt werden, die sich an den Zinsaufschlägen orientiert, die die Kapitalmärkte in der Vor-Euro-Zeit verlangt hatten. Im Euro-Verbund darf es für das einzelne Land relativ zum jeweils stabilsten Land nicht billiger sein, sich exzessiv zu verschulden, als vor der Einführung des Euro. Der Euro- Verbund soll zwar die Kosten des Schuldendienstes im Durchschnitt der Länder verringern - nicht jedoch speziell die Kosten der unsoliden Länder. 3. Um eine sich selbst verstärkende Schuldenfalle zu verhindern, sollten die Strafen in Form von marktüblich verzinsten, langfristigen Pfandbriefen entrichtet werden, besichert mit privatisierbarem Staatsvermögen. Die Pfandbriefe sollten nach den neuen EU-Schuldenregeln nicht zur Staatsschuld gehören. 4. Alle Regeln sollten so eindeutig definiert werden, dass die europäische Statistikbehörde Eurostat die Strafen berechnen kann. Diese Behörde muss zudem eine direkte Kontroll- und Weisungsbefugnis gegenüber den nationalen Statistik- behörden erhalten. Eine vorsätzliche Fälschung von Zahlen, wie sie Eurostat dem obersten Rechnungshof Griechenlands attestierte, wäre dann nicht mehr möglich. 5. Es sollte eine europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet werden, die Pflichtverletzungen der nationalen Statistikämter und von Eurostat selbstständig verfolgt und vor den Europäischen Gerichtshof bringen muss. 6. Erhält ein Land am Markt keine Kredite mehr, sollten die anderen EU- Länder bilaterale Beistandskredite gewähren, deren mit Zins und Zinseszins akkumulierter Gesamtwert im Laufe der Zeit zehn Prozent des BIPs des betreffenden Landes nicht überschreiten darf. Diese Kredite müssen ebenfalls als Pfandbriefe ausgestaltet und mit einem für diese Wertpapiere üblichen Zins ausgestattet werden. Dieser niedrige Zins impliziert keine Subventionierung, weil die Pfandbriefe sichere Papiere sind. Auch wenn sie durch ein Land begeben werden, das die Schuldenregeln verletzt hat. Allerdings gilt dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die EU einen Weg findet, die Pfandbriefe gegen ein einseitiges Moratorium durch das Schuldnerland zu schützen. 7. Ein EU-Land, das trotz dieses Kreditrahmens zahlungsunfähig wird oder sich innerhalb von zehn Jahren fünfmal oder häufiger nicht an die vereinbarte Defizitregel hält, muss die Währungsunion verlassen. Wenngleich die neuen Regeln eine Änderung der europäischen Verträge voraussetzen, können sie bereits bei Griechenland praktiziert werden, weil dessen Hilfsbedürf- tigkeit erst noch einstimmig festgestellt und die Bedingungen für die Vergabe der Notfallkredite noch definiert werden müssen. Die EU sollte die Zeit bis zur Ultima Ratio nutzen und die Verhandlungen zum neuen Stabilitätspakt vorantreiben. Denn nur wenn die EU ein Exempel statuiert, kann man hoffen, dass die Schulden- regeln befolgt werden. Hans-Werner Sinn Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft Präsident des ifo Instituts
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Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
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