29.03.2010
Anlage KAP: Wann Bankbescheinigungen für die Steuererklärung von den Banken verlangt werden sollten!
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Banken verschicken Bescheinigungen über die Zinserträge nach
Einführung der neuen Abgeltungssteuer nur auf Verlangen ihrer Kunden.
Der Grund dafür ist, dass durch die Abgeltungssteuer die
Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten gilt.
Trotzdem kann es in folgenden Fällen sinnvoll sein, die
Jahressteuerbescheinigung bei der jeweiligen Bank anzufordern:
- Ein Freistellungsauftrag, welcher bei Alleinstehenden 801 EUR
und bei Verheirateten 1.602 EUR maximal beträgt, wurde nicht oder in
zu geringer Höhe beantragt. Fallen Zinseinnahmen bis zur Höhe dieser
Beträge an, wären diese vollständig steuerfrei und somit
Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.
- Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz
von 25 %. Auf der Anlage KAP kann durch die so genannte
Günstigerprüfung dessen Festsetzung für die Kapitalerträge beantragt
werden.
Eine Bankbescheinigung sollte daher dann ebenso wie die
Günstigerprüfung beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen
bei Alleinstehenden rund 15.000 EUR und bei Verheirateten 30.000 EUR
nicht übersteigt. In diesen Fällen führt die Abgabe der Anlage KAP
dazu, dass zuviel einbehaltene Einkommen- und Abgeltungssteuer
zurückgeholt werden kann.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und hat fast 500.000
Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen erstellt er Einkommensteuererklärungen für
Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die VLH betreibt freiwillige
Qualitätssicherung und arbeitet als einziger Lohnsteuerhilfeverein
mit über 1.200 Beratungsstellen, welche nach DIN 77700 zertifiziert
sind. Die Anschriften von örtlichen Beratungsstellen der VLH können
im Internet unter www.vlh.de recherchiert oder unter der kostenfreien
Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch
im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=285" zum Download
bereit.
Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
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Kontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de
Quelle: news aktuell