28.06.2007
Pensionsfonds werden feste Größe in der bAV / Anbieterzahl und Beitragsvolumen seit 2006 signifikant gestiegen / Towers Perrin "Deutscher Pensionsfonds Survey 2007"
Frankfurt am Main (ots) -
Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes als Katalysator für
die Entwicklung von Gruppen-Pensionsfonds
In Konsequenz der 7. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG) haben Pensionsfonds seit 2006 als Durchführungsweg in der
betrieblichen Altersversorgung signifikant verbesserte
Geschäftsmöglichkeiten erhalten. Die Attraktivität der Auslagerung
von Pensionsverpflichtungen ist damit für Unternehmen weiter
gestiegen. Bei den durch die im Markt aktiven Pensionsfonds
angebotenen Zusagearten hat die nicht versicherungsförmige
Leistungszusage, obwohl erst seit der VAG-Novelle möglich, die seit
2002 verfügbare versicherungsförmige Leistungszusage nahezu
überflügelt. Bei der Ablösung von Direktzusagen aus der betrieblichen
Altersversorgung werden schon heute nennenswerte Beträge in
Pensionsfonds transferiert. Soweit die Kernaussagen des Deutschen
Pensionsfonds Surveys der Unternehmensberatung Towers Perrin, der
jetzt erstmals vorliegt.
Aktuell agieren 21 Gruppen-Pensionsfonds im deutschen Markt. Sie
bieten Unternehmen vielfältige Möglichkeiten zur insolvenzgeschützten
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Von den
Gruppen-Pensionsfonds haben die 16 bedeutendsten Anbieter an der
Studie teilgenommen. Nicht berücksichtigt wurden
Firmen-Pensionsfonds. Das Volumen der eingezahlten Beiträge beläuft
sich 2006 auf rund 725 Mio. Euro. Die Zahl der Trägerunternehmen
liegt bei 5.321, die Zahl der betreuten Versorgungsberechtigten bei
81.304. Der Anteil der Rentner beträgt rund 15 Prozent.
"Die steuerlichen Verbesserungen haben weitreichende
Konsequenzen", erklärt Jürgen Helfen, Principal bei Towers Perrin.
"Die Zahl der Anbieter hat sich sprunghaft erhöht, ebenso das Volumen
der übertragenen Pensionsverpflichtungen. Pensionsfonds haben das
Potenzial, mittelfristig die derzeit in der bAV dominierende
Direktzusage als primären Durchführungsweg abzulösen."
Entgeltumwandlung und versicherungsförmige Leistungszusagen
Alle Pensionsfonds bieten versicherungsförmige Zusagen an.
Insbesondere die Beitragszusage mit Mindestleistung wird von den
Arbeitgebern für den gesetzlich verankerten Anspruch auf
Entgeltumwandlung herangezogen. Nur einer der untersuchten
Pensionsfonds bietet diese Möglichkeit nicht. Bedingt durch hohe
Liquiditätsabflüsse, wurde die versicherungsförmige Leistungszusage
für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bislang wenig
genutzt. Das höchste Beitragsvolumen eines versicherungsförmigen
Pensionsplans lag zum 31.12. 2006 bei nur 19 Mio. Euro, während der
Vergleichswert bei den nicht versicherungsförmigen Zusagen 518 Mio.
Euro erreichte. Die aktuelle Beratungspraxis zeigt jedoch, dass sich
hier ein Wandel vollzieht: "Besonders bei mittelständischen
Unternehmen steigt die Nachfrage nach versicherungsförmigen
Garantien. Aufgrund der damit verbundenen vollständigen
Ausfinanzierung werden insbesondere Versorgungsregelungen für
Führungskräfte so geregelt", erklärt Studienautor Udo Digel.
Nicht versicherungsförmige Leistungszusagen kostengünstiger
Nicht versicherungsförmige Leistungspläne sind seit der 7.
VAG-Novelle 2006 in Deutschland zugelassen. Sie ermöglichen, dass in
der Rentenbezugsphase keine versicherungsförmigen Garantien mehr
erforderlich sind. Damit wird erreicht, dass der Liquiditätsabfluss
bei Auslagerung in einen Pensionsfonds etwa dem Umfang der
internationalen Bilanzverpflichtung entspricht. Laut Pensionsfonds
Studie liegt die Initialdotierung in einen nicht
versicherungsförmigen Pensionsplan rund 30 Prozent unter dem
erforderlichen Beitrag einer versicherungsförmigen Lösung.
Motive der Auslagerung
Die Gründe für eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen sind:
- Herauslösen der Pensionsverpflichtungen aus der
Unternehmensbilanz zur Verbesserung des Unternehmensrating
- Ausfinanzierung und Auslagerung von Versorgungsrisiken
- Delegierung von Verwaltung der Versorgungsberechtigten
einschließlich der Rentner
- Professionalisierung der Kapitalanlage
Ein wichtiges Argument sind geringere Beitragszahlungen an den
Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). "Der finanzielle Anreiz des
Gesetzgebers wirkt hier zu Lasten von Direktzusage und
Unterstützungskasse", erklärt Towers Perrin-Berater und Studienautor
Stephan Birkner.
Hintergrundinformationen zur Studie
Die Deutscher Pensionsfonds Survey ist eine aktuelle Analyse des
Marktes von Gruppen-Pensionsfonds von Towers Perrin. Die Studie
ermöglicht es, die durch die 7.VAG-Novelle bewirkten Veränderungen in
der bAV mit Blick auf die Pensionsfonds besser nachzuvollziehen und
Herausforderungen und Trends einzuschätzen. An der Studie haben 16
Pensionsfonds teilgenommen und ihre Daten bereitgestellt. In die
Auswertung sind öffentlich zugängliche Angaben eingeflossen.
"Deutscher Pensionsfonds Survey 2007" ist ab Mitte Juli zum Preis
von 990 Euro zzgl. MwSt. (Teilnehmer 790 Euro) bei Anna-Maria
Angermann zu bestellen. E-Mail: Anna-Maria.Angermann@towersperrin.com
Originaltext: Towers Perrin
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Pressekontakt:
Thomas Müller
Towers Perrin
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E-Mail: thomas.mueller@towersperrin.com
Quelle: news aktuell