20.06.2007
BVI für Nachbesserungen bei Abgeltungssteuer
Köln, den 20.06.2007 (Investmentfonds.de) - Die deutsche
Investmentbranche hält daran fest, dass die grundsätzlich
befürwortete Abgeltungssteuer ihre Ziele – Entlastung von
bürokratischem Aufwand, höhere Akzeptanz der Besteuerung
und damit Stärkung des Finanzplatzes Deutschland –
nur dann erreicht, wenn Nachbesserungen in wichtigen
Punkten vorgenommen werden.
Unverändert setzt sich die Fondsbranche dafür ein,
dass die Bedingungen für die private Altersvorsorge
nicht verschlechtert werden. „Im Interesse der Altersvorsorge
und von über 15 Millionen Fondssparern halten
wir die undifferenzierte Besteuerung langfristiger
Wertzuwächse für falsch und werden uns weiterhin für
Erleichterungen bei langer Spardauer einsetzen“, sagt
Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI Bundesverband
Investment und Asset Management, vor Journalisten
in Moskau.
Dabei gelte es, auch einen Blick auf die Nachbarländer
zu werfen. Dort gebe es vielfach gar keine Wertzuwachssteuern
und wenn es diese gebe, werde den
Bürgern häufig ein hoher Freibetrag gewährt oder die
Bemessungsgrundlage sinke im Zeitablauf. „So stärkt
man die private Altersvorsorge und vermeidet die Besteuerung
inflationsbedingter Scheingewinne“, sagt
Mansfeld.
Weiterhin müsse auch die jährliche Steuererhebung bei
thesaurierenden Fonds abgeschafft werden. Da mit der
Abgeltungssteuer nunmehr auch Veräußerungsgewinne
besteuert würden, gebe es keinen Grund mehr, an
der „Zuflussfiktion“ festzuhalten. „Dadurch kann der
erhebliche Bürokratieaufbau, der zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung erforderlich wäre, vermieden werden“,
so Mansfeld. Aus gutem Grund würden Erträge
von Anlagezertifikaten und Kapitallebensversicherungen
steuerlich auch nur beim Verkauf bzw. bei Fälligkeit
erfasst.
Beim jüngsten Novellierungsentwurf zum Investmentgesetz
stimmt die Richtung aus Sicht der Investmentbranche.
Hier habe man den Eindruck, Gesetzgeber
und Finanzplatz verfolgten gemeinsam die richtigen
Ziele. „Vor allem die klare Tendenz, die EU-Richtlinien
jetzt ‚eins zu eins’ umzusetzen, ist der richtige Weg“,
lobt der BVI-Präsident. Positiv bewertet werden unter
anderem die Übernahme der liberalen EU-Regeln zu
zulässigen Anlageinstrumenten, insbesondere derivativen
und strukturierten Wertpapieren, und die Verkürzung
der Genehmigungsfristen bei der Auflegung neuer
Fonds. „Deutschland wird als Auflegungsstandort
wieder attraktiver“, so Mansfeld. Dennoch sei eine Umkehr
der Standortpräferenzen nicht über Nacht zu erwarten.
Das Beispiel der Spezialfonds zeige zudem, dass sich
der Standortwettbewerb in Europa verschärfe. Zwar
sehe die Novellierung des Investmentgesetzes eine
sinnvolle und auch von der Branche geforderte weitere
Liberalisierung der Anlagemöglichkeiten und Administration
von Spezialfonds vor. Allerdings werbe Luxemburg
nun um Privatanleger in Spezialfonds. „Wir meinen,
dass es daher auch möglich sein muss, Spezialfonds
für Privatanleger in Deutschland aufzulegen“,
fordert Mansfeld. Bei offenen Grenzen würden diese
Produkte in jedem Fall angeboten. Es bleibe dem Gesetzgeber
zu entscheiden, wo welche Teile der Wertschöpfung
stattfinden.
Bei den Offenen Immobilienfonds sieht der BVI sein
Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Produkte
zu steigern, durch den Entwurf als in vielen
Punkten unterstützt an. Die Grundkonzeption des Offenen
Immobilienfonds – diversifizierte Anlage, unabhängige
Bewertung und hohe Verfügbarkeit für den Anleger
– habe sich gerade auch im vergangenen Jahr bewährt
und werde durch das Gesetz weiterentwickelt.
Wünsche bestünden noch hinsichtlich der Anlagemöglichkeiten
in „doppelstöckige“ Immobilien-
Gesellschaften und der Anhebung der derzeit vorgesehenen
Höchstquote für Kreditaufnahmen von 50 Prozent
auf 60 Prozent. Fremdfinanzierungen werden von
Offenen Immobilienfonds zur Reduzierung ausländischer
Steuerlasten, zur Begrenzung des Währungsrisikos
und zur Nutzung des Leverage-Effektes eingesetzt.
Quelle: Investmentfonds.de