04.05.2007
BVI: Abgeltungssteuer bedarf Verbesserungen
Köln, den 04.05.2007 (Investmentfonds.de) - Die geplante
Abgeltungssteuer führt zu erheblicher Bürokratie, verschlech-
tert die Bedingungen für die private Altersvorsorge und führt
zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Anlageformen.
Zu dieser Einschätzung kommt der BVI Bundesverband
Investment und Asset Management. Damit die auch
vom BVI grundsätzlich befürwortete Abgeltungssteuer ihre
Ziele – Entlastung der Bürger, Finanzbehörden und
depotführenden Stellen von bürokratischem Aufwand,
höhere Akzeptanz der Besteuerung und damit Stärkung
des Finanzplatzes Deutschland – erreicht, bedarf es noch
einiger Verbesserungen.
Die Investmentbranche fordert drei wesentliche Anpassungen:
Erstens sollten Erträge aus Investmentfonds systemkonform
besteuert werden, wenn sie ausgeschüttet
werden oder der Anleger seine Investmentanteile veräußert.
Zweitens müsste die Besteuerung langfristiger Veräußerungsgewinne
gemildert werden, um der Geldentwertung
und den Bedürfnissen der Bürger in Sachen Altersvorsorge
Rechnung zu tragen. Drittens sollte für Anleger,
die vor dem 1. Januar 2009 Sparverträge abgeschlossen haben,
Bestandsschutz hinsichtlich der steuerlichen
Behandlung von Veräußerungsgewinnen gewährt
werden.
1. Zuflussfiktion abschaffen: Würde an der jährlichen
Besteuerung thesaurierender Investmentfonds und damit
der Zuflussfiktion festgehalten werden, müssten zur Verhinderung
einer Doppelbesteuerung die bereits vom Anleger
jährlich versteuerten Erträge bei der Rückgabe von
Fondsanteilen aus dem Veräußerungsgewinn herausgerechnet
werden. So sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung
vor. Das hierfür erforderliche Verfahren würde
zu einem enormen Bürokratieaufbau führen und den
Vereinfachungseffekt der Abgeltungssteuer stark in Frage
stellen. Die depotführenden Stellen und die Fondsgesellschaften
müssten die Daten der jährlichen Thesaurierungserträge
über Jahrzehnte vorhalten und bei jedem
Veräußerungsvorgang verarbeiten. „Für den Fortbestand
der Zuflussfiktion für ausschüttungsgleiche Erträge besteht
nach Einführung einer Abgeltungssteuer kein Bedürfnis.
Denn künftig werden die thesaurierten Erträge bei
der Rückgabe des Investmentfonds als Veräußerungsgewinn
von der Abgeltungssteuer erfasst“, sagt Stefan Seip,
Hauptgeschäftsführer des BVI.
In diesem Zusammenhang verweist der BVI auf die entstehende
Ungleichbehandlung vergleichbarer Anlageprodukte.
Anlagezertifikate und Kapitallebensversicherungen
werden steuerlich nur hinsichtlich ihres Wertzuwachses
erfasst. „Wirtschaftlich gleiche Sachverhalte sind steuerlich
gleich zu behandeln“, fordert Seip. Die Besteuerung
thesaurierter Erträge sollte daher auch bei Investmentfonds
mit Einführung der Abgeltungssteuer systemgerecht
nur noch im Rahmen der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
erfolgen.
2. Besteuerung langfristiger Wertzuwächse abmildern:
Die Forderung, die Besteuerung langfristiger Veräußerungsgewinne
abzumildern, begründet der BVI mit
der Notwendigkeit privater Altersvorsorge, mit dem Hinweis
auf die Inflation sowie einem Blick ins europäische
Ausland. Die Folgen der Abgeltungssteuer für Vorsorgesparer
macht die Investmentbranche an folgendem Beispiel
deutlich: Bei einem Sparplan, bei dem der Vorsorgende
30 Jahre lang jeden Monat 100 Euro in Aktienfonds
anlegt, kann der Sparer nach 30 Jahren durchschnittlich
ein Endvermögen von rund 150.000 Euro erreichen. Bis
lang bekam er diese Summe komplett ausgezahlt, in Zukunft
müsse er auf den Wertzuwachs in Höhe von
114.000 Euro 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Kirchensteuer
und Solidaritätszuschlag zahlen. Ein Steuerbescheid
von rund 32.000 Euro wäre die Folge. „Dies
stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der privaten
Altersvorsorge dar und erschwert es, die wachsende
Versorgungslücke zu schließen“, sagt Seip.
Zudem käme es ohne Abmilderung der Abgeltungssteuer
auf Langfristanlagen zu einer Besteuerung inflationärer
Scheingewinne: Bei einer angenommenen Inflationsrate
von 2,34 Prozent für die nächsten 30 Jahre entspricht die
Kaufkraft von 10.000 Euro heute einer Kaufkraft von
20.000 Euro in 30 Jahren. Wenn ein Anleger heute
10.000 Euro anlegt und seine Anlage in 30 Jahren auf
20.000 Euro wächst, hat er kaufkraftbereinigt keinen Gewinn
erzielt, hat also keine Leistungsfähigkeit hinzu gewonnen.
Dennoch ist vorgesehen, dass der „inflationäre
Scheingewinn“ von 10.000 Euro mit der Abgeltungssteuer
belastet wird.
Auch mit Blick auf unsere Nachbarländer hält der BVI die
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in der vorgeschlagenen
Form für nicht ausgewogen. Aus gutem Grund blieben
langfristige Wertzuwächse in Ländern wie
Österreich, der Schweiz, Belgien, Luxemburg und den
Niederlanden steuerfrei. „Deutschland würde mit dieser
undifferenzierten Besteuerung auch langfristiger Veräußerungsgewinne
zu einem Hochsteuerland für Aktienanleger“,
fürchtet Seip mit einem Blick ins europäische Ausland
(siehe Kasten). „Eine Abmilderung der Abgeltungssteuer
bei Langfristanlagen würde das Gesamtpaket für
die gut 15 Mio. Fondsanleger deutlich erträglicher machen“,
so Seip.
3. Vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Sparverträge
schützen: Im Interesse der Vorsorgesparer fordert
der BVI zudem Bestandsschutz für bis Ende 2008 abgeschlossene
Investment-Sparverträge, die in den folgenden
Jahren fortgeführt werden. Der BVI tritt dafür ein,
dass hinsichtlich der Veräußerungsgewinne für die gesamte
Laufzeit diejenigen steuerlichen Rahmenbedingungen
anzuwenden sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
eines Investment-Sparplans galten. Ein vergleichbarer
Bestandsschutz werde allen Bürgern gewährt,
die bis Ende 2004 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen
hatten. „Wir vertrauen auf Gleichbehandlung
der Sparer und gehen davon aus, dass dies bei Investment-
Sparplänen genauso gelten wird“, sagt der BVIHauptgeschäftsführer.
Quelle: Investmentfonds.de