31.03.2006
Arbeiten im Ruhestand: Wie viel können Rentner hinzuverdienen?
Berlin (ots) -
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Viele Rentner bessern sich mit Nebenjobs die Rente auf. Rentner,
die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen neben ihrer
eigenen Rente unbegrenzt dazu verdienen. Anders sieht es da bei
jüngeren Rentnern aus. Sie müssen festgelegte Hinzuverdienstgrenzen
beachten, sonst droht Ihnen eine Kürzung oder gegebenenfalls sogar
eine vollständige Einstellung der Rentenzahlung. Darauf weist Ulrich
Theil hin, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund. Es gibt aber auch unschädliche Grenzen für
den Hinzuverdienst, so der Rentenexperte:
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"Wer als Rentner die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 350 Euro
einhält, hat nichts zu befürchten, denn bis zu diesem Betrag ist
Hinzuverdienst immer möglich und zwar unabhängig vom Lebensalter.
Zweimal im Jahr darf man diese 350 Euro-Grenze bis zum Doppelten
überschreiten, das heißt, zweimal im Jahr darf man bis maximal 700
Euro rentenunschädlich hinzuverdienen."
Wenn man die 350 Euro-Grenze überschreitet, gibt es nur noch
eineTeilrente. Das Prinzip: Der Rentner verzichtet auf einen Teil der
ihm zustehenden Rente, darf dafür aber mehr als 350 Euro
hinzuverdienen.
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"Zu beachten ist hierbei, dass für diese Beschäftigung wieder
Versicherungspflicht mit all ihren Konsequenzen, also
Beitragsabführung in die Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung, entsteht. Dies kommt ihm wiederum bei
seiner späteren vollen Altersrente zugute."
Es gibt drei verschiedene Arten von Teilrenten: 1/3-, 1/2- oder
2/3-Teilrente. Hierfür gelten unterschiedlich hohe
Hinzuverdienstgrenzen. Die Grenzen werden stets individuell
berechnet.
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"Grundlage ist dabei der persönliche Verdienst in den letzten drei
Jahren vor Rentenbeginn, das ist wichtig, sowie der
Beschäftigungsort, da hier in den alten und neuen Bundesländern noch
unterschiedliche Berechnungswerte gelten."
Grundsätzlich gilt: Je geringer die Teilrente ist, desto höher
steigt die Hinzuverdienstgrenze. Es ist daher generell allen Rentnern
zu empfehlen, die regelmäßig mehr als 350 Euro im Monat zu ihrer
Rente hinzuzuverdienen wollen, vor Aufnahme einer Beschäftigung eine
Beratungsstelle ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers
aufzusuchen, um ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen ausrechnen
zu lassen.
Adressen der wohnortnahen Beratungsstellen können im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen oder beim kostenlosen
bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 erfragt werden.
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Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
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Quelle: news aktuell