18.11.2005
Verfahren zum Vertrieb von Fonds soll in Europa vereinheitlicht werden
Köln, den 18.11.2005 (Investmentfonds.de) -
Offene Immobilienfonds sollen den EU-Pass bekommen. Damit
könnte dieses wertstabile Anlageinstrument von deutschen
Kapitalanlagegesellschaften europaweit vertrieben
werden, wie das bei Wertpapier-Investmentfonds
schon seit Jahren möglich ist. Dies fordert der BVI
Bundesverband Investment und Asset Management
e.V. in seiner Stellungnahme zum EU-Grünbuch. Das
Grünbuch der EU-Kommission behandelt den Ausbau
des Europäischen Rahmens für Investmentfonds und
lädt die europäische Fondsindustrie zur Diskussion
dazu ein. Bislang sind Offene Immobilienfonds nur in
Deutschland, Österreich und der Schweiz als Investmentfonds
rechtlich geregelt. Auch Frankreich hat Offene
Immobilienfonds erst kürzlich in das dortige Investmentgesetz
integriert.
Nach Einschätzung des BVI ist der „Europäische Pass“
für Fondsprodukte noch nicht zufrieden stellend verwirklicht.
Der Hebel zur Optimierung liege aber nicht in
neuen Gesetzen, sondern in einer besseren Koordination
der Aufsichtsbehörden untereinander. „Viele unserer
Mitglieder haben die Erfahrung gemacht, dass ein als
EU-konform geprüfter und zugelassener Fonds in
manchen Ländern problemlos die Vertriebszulassung
erhält, während andere Behörden nochmals umfassend
prüfen oder gar die Zulassung verweigern“, sagt
Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI. Die Europäische
Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(CESR) habe hier ein klares Mandat, für alle Mitgliedstaaten
einheitliche Prozesse zu definieren. Gleiches
gelte für die Festlegung der zulässigen Anlageinstrumente.
Auf diesem Gebiet könne Rechtssicherheit nur
durch eine einheitliche Verwaltungspraxis erzielt werden,
weil die Innovationsgeschwindigkeit an den Finanzmärkten
jeden legislativen Prozess überfordere,so der BVI.
Darüber hinaus begrüßt der BVI die Initiative der EUKommission,
für Wettbewerbsgleichheit gegenüber
Konkurrenzprodukten einzutreten. So gibt es etwa bei
Zertifikaten keine Produktregulierung wie bei Investmentfonds.
Kostentransparenz und Hinweise auf das
Bonitätsrisiko fehlen bei Zertifikaten ebenfalls. Bei
Versicherungsprodukten vermisst die EU-Kommission
Transparenz hinsichtlich Vertriebs- und Risikokosten.
Dabei müsste nach Meinung des BVI die Regulierungsdichte
von Wettbewerbsprodukten nicht das Niveau
von Investmentfonds erreichen. „In diesem Zusammenhang
sollte über Schritte zur Deregulierung der
Fondsindustrie nachgedacht werden. Das ist möglich,
ohne das hohe Anlegerschutzniveau zu gefährden“, so
Seip. Dem Vorschlag der EU-Kommission, einheitliche
Regeln für grenzüberschreitende Fondsfusionen zu
schaffen, stimmt der deutsche Investmentverband ebenfalls
zu. Dies setzt europaweit tätige Investmentgesellschaften
in die Lage, ihre international zerklüftete
Produktpalette zu konsolidieren. Dadurch lassen sich
Skaleneffekte erzielen und Kosten senken.
Quelle: Investmentfonds.de