20.06.2005
BVI: Spezialfonds nicht konsolidieren
Köln, den 20.06.2005 (Investmentfonds.de) - Erstmalig veröffentlicht der BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V. eine gruppenspezifische
Darstellung des für institutionelle Anleger verwalteten Vermögens. Per Ende
März 2005 verzeichneten die Gesellschaften ein administriertes Volumen von
712,4 Mrd. Euro. Davon entfielen 563,3 Mrd. Euro auf Spezialfonds und 149,1
Mrd. Euro auf die freie Portfolioverwaltung. Von dem Gesamtvermögen wurden
583,1 Mrd. Euro von den Konzerngesellschaften selbst gemanagt – zusätzlich
führten diese bei einem Volumen von 57,4 Mrd. Euro das Management, aber nicht
die Administration, durch.
Unter dem Strich verbuchten die BVI-Mitglieder in der Konzernbetrachtung
640,5 Mrd. Euro „assets under management“. Die Differenz in Höhe von rund
70 Mrd. Euro zum administrierten Volumen wird überwiegend von spezialisierten
inländischen Vermögensverwaltern gemanagt, so der BVI.
Versicherungsunternehmen stellen die größte institutionelle Kundengruppe der
Investmentbranche dar. Per Ende März 2005 entfielen knapp 46 Prozent des
Spezialfondsvolumens auf das Anlagekapital der Assekuranz. Ein wichtiger Grund
für die bevorzugte Nutzung des Spezialfonds durch Versicherer liegt in der guten
Anwendbarkeit im Risikomanagement und im Rahmen des seit 2003 gesetzlich vorge-
schriebenen VAG-Reporting. Kreditinstitute stellen mit rund 24 Prozent die
zweitgrößte Anlegergruppe dar. Insbesondere kleinere und mittelgroße Institute,
wie sie typischerweise im Sparkassen- und Volksbankensektor vertreten sind,
nutzen die Vorteile der Spezialfonds für die Vermögensverwaltung der instituts-
eigenen Anlagen („Depot A“-Anlagen). Der Anteil von Industrieunternehmen,
Stiftungen und Verbänden beziffert sich auf etwa 20 Prozent. Der Rest verteilt
sich auf private Organisationen ohne Erwerbszweck, Altersvorsorgeeinrichtungen,
Sozialversicherungsträger und öffentliche Zusatzversorgungsanstalten sowie
ausländische Anleger. Institutionelle Anleger profitieren bei Spezialfonds
insbesondere von dem professionellen Vermögensmanagement, der Individualität,
der Flexibilität, der Transparenz, der Liquidität und der Mitgestaltungs-
möglichkeit.
Der BVI setzt sich weiterhin dafür ein, dass Spezialfonds von der Konsolidierungs-
pflicht gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) auszunehmen sind.
Seit Anfang dieses Jahres sind kapitalmarktorientierte Unternehmen grundsätzlich
verpflichtet, Konzernbilanzen nach IFRS aufzustellen. Nach Meinung des BVI sollte
dies aber nicht dazu führen, dass die einzelnen Vermögenswerte von Spezialfonds in
die Konzernbilanz des Anlegers aufzunehmen sind. Zudem sollte der Gesetzgeber sein
Wahlrecht bei der Umsetzung der EUModernisierungsrichtlinie in der Weise ausüben,
dass Spezialfonds auch in der HGB-Konzernbilanz nicht zu konsolidieren sind.
Quelle: Investmentfonds.de